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willkommen beim bfg bezirksverband nordbayern
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letzte Änderung: Freitag, 10. Februar 2012
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Etliche Betriebsprüfer/innen haben im letzten Quartal 2011 eine Nachzahlung an Reisekosten erhalten,verbunden mit einem Abhilfebescheid des Freistaats Bayern. Damit beugte sich der Dienstherr der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der eine Berufung zur Frage einer abweichenden Behandlung bei Dienstgängen bei der Erstattung von Reisekosten gar nicht erst zugelassen hat. Sie sind zu behandeln wie Dienstreisen und demnach stehen Betriebsprüfern/innen nach altem Recht, also bis Mai 2010, die Kosten zwischen Wohnung und Betrieb zu. Klingt so einfach und klar und doch ging dieser Entscheidung ein langjähriger Rechtsstreit voraus, den die bfg für ihre Mitglieder über das dbb-Dienstleistungszentrum führte - und gewann.
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Altersdiskriminierung durch Dienstaltersstufen?
(24.01.2012)
Die bfg hatte bereits im Dezember 2010 darüber informiert, dass das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und das Hessische Landesarbeitsgericht zum BAT (Bundesangestelltentarif) entschieden haben, dass eine Vergütung, die sich ausschließlich am Lebensalter orientiert, eine unmittelbare Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer und damit einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz darstellt. Beide Gerichte hatten deshalb den Klägern die Vergütung aus der höchsten Dienstaltersstufe zugesprochen. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte dagegen die Klage eines Beamten mit einer entsprechenden Forderung abgelehnt und dies vor allem damit begründet, dass das europäische Recht nicht unmittelbar anwendbar sei und die Beseitigung eventueller Diskriminierungen dem jeweiligen Gesetzgeber überlassen sei.
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Finanzämter funken S.O.S. - Veranlagungslaufzeiten steigen vielerorts dramatisch - Zielvereinbarungen sind nicht mehr haltbar
(09.10.2011)
Die Zielvereinbarungen der Finanzämter mit dem Landesamt für Steuern sind längst Makulatur, doch das LfSt wiederholt gebetsmühlenartig sein Mantra: Ein dritter offener Veranlagungszeitraum ist unbedingt zu vermeiden. Ansonsten drohe der Kollaps der Finanzämter. Auf dieser Basis wurden die Zielwerte für 2011 festgelegt - in einer Zeit, in der niemand auch nur annähernd abschätzen konnte, was an Mehrarbeit auf die Steuerverwaltung zukommt. Allein der Publikumsverkehr war bedingt durch die Neuzuständigkeit für die Lohnsteuerabzugsmerkmale - Stichwort ELStAM - in den Sommermonaten vielerorts um 50 % höher als sonst um diese Jahreszeit. Die unterstützende Veranlagungstätigkeit der Servicezentren kam völlig zum Erliegen. Die Stapel an Erklärungen wurden höher statt niedriger, die Bearbeitungszeiten drohen die Halbjahresgrenze zu überschreiten. Erboste Anrufe von Steuerbürgern sind die Folge. Zu einer Korrektur der Zielwerte ist das Landesamt aber nicht bereit.
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